Behandlungsablauf
Um ein auf Sie und Ihre Beschwerden angepasstes Therapiekonzept zu entwickeln, findet vor Therapiebeginn die ausführliche Erstanamnese statt. Hierfür nehmen wir uns ausreichend Zeit für Sie (ca. 2 Stunden), um Ihre Beschwerden ganzheitlich zu erfassen. Eine körperliche Untersuchung ist dabei ebenfalls Inhalt dieses Termins. In der Regel schließen sich nun weitere diagnostische Maßnahmen wie zum Beispiel eine Blut- oder Stuhluntersuchung an, die in einem zertifizierten, ganzheitlichen Labor durchgeführt werden.
Nach Auswertung aller anamnestischer Angaben und Befunde erarbeiten wir eine Therapieempfehlung, die natürlich gemeinsam mit Ihnen ausführlich besprochen wird.
Vergütung
Das Honorar bemisst sich nach den Vorgaben der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ).
Hinweis zur Erstattung
der Behandlungskosten
Unsere Privatpraxis nimmt nicht am System der gesetzlichen Krankenversicherung teil. Deshalb erfolgt bei gesetzlich krankenversicherten Patienten keine Erstattung von Behandlungskosten durch gesetzliche Krankenkassen.
Mitglieder privater Krankenkassen, privat zusatzversicherte und beihilfeberechtigte Patienten können einen (teilweisen) Erstattungsanspruch ihrer Behandlungskosten gegenüber ihrer Versicherung bzw. dem Beihilfeträger haben. Eine Erstattung durch einen Kostenträger ist von den jeweils vereinbarten Leistungsvoraussetzungen bzw. Tarifmerkmalen abhängig. Grundsätzlich werden nur solche Behandlungskosten erstattet, die gemäß § 1 Abs. 2 der AVB / MB/KK 2009 als medizinisch notwendig eingestuft werden. Wir weisen vorsorglich darauf hin, dass dieser Punkt bei naturheilkundlichen Therapien oftmals umstritten ist. Sofern Therapieangebote schulmedizinisch nicht anerkannt bzw. umstritten sind, besteht in der Regel keine Leistungspflicht der privaten Krankenversicherung.
Das Erstattungsverfahren hat der Patient gegenüber seiner Versicherung stets eigenverantwortlich durchzuführen. Die Erstattungen durch Kostenträger können entsprechend dem jeweiligen Tarif beschränkt sein (z.B. auf die Sätze des Gebührenverzeichnisses). Aus diesem Grund kann der Rechnungsbetrag den Erstattungsbetrag übersteigen. Etwaige Differenzen zwischen den Erstattungen des Leistungsträgers und dem vertraglich vereinbarten Privathonorar sind als Eigenanteil vom Patienten zu tragen.
Die Ergebnisse sämtlicher Erstattungsverfahren haben keinen Einfluss auf das vereinbarte Honorar. Der Honoraranspruch des Behandlers ist vom Patienten unabhängig von jeglicher Versicherungs- und/oder Beihilfeleistung in voller Höhe zu begleichen.